Demokratie und Volksbildung

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Author/Authoress:

Hartmann, Ludo Moritz

Title: Demokratie und Volksbildung
Year: 1919
Source:

Volksbildung. Monatsschrift für die Förderung des Volksbildungswesens in Deutschösterreich, 1. Jg., 1919, H. 1, S. 18-21.

[S. 18] Demokratie und Volksbildung sind Begriffe, die einander ergänzen, denn weder wird sich Demokratie jemals vollständig auswirken können, es sei denn auf der Grundlage allgemeiner Volksbildung, noch wird eine wirkliche Volksbildung jemals durchgeführt werden, außer auf dem Boden der Demokratie. Das im engeren Sinne sogenannte Volksbildungswesen konnte noch vor einem Vierteljahrhundert als die Liebhaberei einiger Weniger angesehen werden und fand nur soweit eine Stütze, als die kleine Schar wohlmeinender Idealisten sich in ihren Dienst stellte oder die Arbeiterorganisationen nach dem Beispiel Lassalles die Volksbildungsarbeit mit ungenügenden Mitteln in die Hand nahmen. Heute ist das Volksbildungswesen in der neuen deutschen Reichsverfassung verankert, in deren Artikel 148 es heißt: „Das Volksbildungswesen einschließlich der Volkshochschulen soll von Reich, Ländern und Gemeinden gefördert werden.“ Und in Deutschösterreich ist im Unterrichtsamt eine selbständige Abteilung für das Volksbildungswesen eingerichtet, die sich in eine groß angelegte Organisation, die ganz Deutschösterreich umfassen soll, eingliedert.

Da jetzt, wenn auch nur gemäß den bescheidenen Mitteln, welche unserem Kleinstaat zur Verfügung stehen, das Volksbildungswesen von Staats wegen anerkannt und unterstützt werden soll, ist es doppelt notwendig, die Richtlinien klar zu erkennen, nach denen es sich entwickeln soll, damit nicht verschwendet und damit nicht geschadet wird. Darüber ist man wohl jetzt eines Sinnes, daß das Volksbildungswesen eine notwendige Ergänzung der Schule darstellt, indem es den Schulentlassenen und in der Welt der Arbeit auf irgendeinem Posten Stehenden die Möglichkeit bietet, sich nicht beruflich, sondern im Sinne der allgemeinen Bildung fortzubilden. Es erhebt sich also vor allem die Frage, was das Ziel dieser allgemeinen Bildung ist und welches die Mittel sind, sie Schülern, welche nicht mehr Kinder sind, sondern selbst schon durch das praktische Leben bis zu einem gewissen Grad gebildet worden sind, näherzubringen.

Man könnte wohl die Prinzipien des Volksbildungswesens ebenfalls in die drei alten Schlagworte der Demokratie zusammenfassen: Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit. Aus dem Grundsatz der Freiheit ergibt sich die Lehr- und Lernfreiheit, durch welche das Volksbildungswesen von vornherein der Hochschule näher steht, als die Volks- und Mittelschule, der ein zwangsläufiger Lehrplan zugrunde liegt. Dem Erwachsenen muß die Gelegenheit geboten werden, sich geistig fortzuentwickeln, aber nicht ein jeder kann bei demselben Punkt ansetzen. Der Mann, die Frau, [S. 19] die schon zum Individuum herangereift sind, werden dort anknüpfen, wo ihre geistigen Interessen liegen, die sie bisher aus ihrer Umwelt, aus ihrem Beruf u. dgl. gewonnen haben, und die sie nunmehr vertiefen wollen, indem sie lernen, was ihnen bisher systemlos zugeflogen ist, zu ordnen und zu ergänzen. Es kann für sie daher keinen allgemeingültigen Lehrplan geben. Aber auch in anderer Beziehung wollen sie frei sein, frei vor allem von geistiger Bevormundung, denn was sie vom Volksbildner zu erlangen hoffen, ist nicht ein Dogma, das durch die Predigt vermittelt wird, sondern geistige Freiheit, die Möglichkeit der Wahl. Selbstverständlich wird nichtsdestoweniger jede einzelne Partei versuchen, für ihre Idee zu werben, sei es in Parteischulen, sei es in Vereinen und Versammlungen, und diese Organisationen sind notwendige Bestandteile einer demokratischen Gesellschaft. Aber mit dem eigentlichen Volksbildungswesen haben sie nichts zu tun. Der politische Drill ist notwendig, aber zur Bildung eines eigenen Urteils gehört etwas anderes. Um sich ein Urteil zu bilden, gilt der alte Spruch: „Eines Mannes Rede ist keines Mannes Rede, man muß sie hören alle beede.“ Die Wahl zwischen verschiedenen Meinungen ist die Angelegenheit des Individuums, und um wählen zu können, muß es jene Anpassungsfähigkeit der Gedanken an die Tatsachen erwerben, die eben das Wesen der allgemeinen Bildung ist und vermittelt wird durch die voraussetzungslose Wissenschaft, das heißt also durch die Wissenschaft, welche nicht von Dogmen ausgeht, sondern in jedem Augenblick bereit ist, eine Voraussetzung, welche sich im Verlauf der Untersuchung als im Widerspruch zu einer neuen Tatsache stehend erweist, bedenkenlos aufzugeben, und neue vorläufige Hypothesen aufzubauen, die mit dem gegenwärtigen Stand der Kenntnis der Tatsachen übereinstimmen. So muß das Denkenlernen das Ziel und der Zweck eines jeden echten Volksbildungswesens sein. Wer richtig denkt, der wird das seinen Erfahrungen Gemäße wählen und wird nicht nur ein nützliches Mitglied des Staates und der Gesellschaft, sondern auch seiner Partei sein, weil er weiß warum er so und nicht anders gewählt hat, er wird der gegebene Hüter der Demokratie und der sichere Verächter der Demagogie sein.

Das Prinzip der Gleichheit erfordert vor allem die Allgemeinheit des Volksbildungswesens. Es müssen seine Organisationen allen gleichmäßig zugänglich gemacht werden. Seine Institutionen dürfen nicht, wie heute noch vielfach die Mittelschulen, nur für bestimmte Kasten oder Klassen zugänglich sein, sie müssen sich auf Stadt und Land, auf Mann und Frau, auf Arbeiter und Bürger erstrecken, ebenso wie auf die Angehörigen aller Parteien. Gerade deshalb ist es notwendig, daß der Staat eingreift und das Netz der Volksbildungseinrichtungen derart fördert, daß sie allgemein sind wie die Volksschulen, und wenn der Staat [S. 20] auch dem Erwachsenen die Freiheit gibt, die er dem Kind verweigert, wenn er auch auf den Erwachsenen keinen Bildungszwang ausüben kann, so muß doch die Bildung in dem Sinne sozialisiert werden, daß sie nicht mehr Privileg Bevorrechteter ist.

Der Grundsatz der Brüderlichkeit aber muß sich nicht nur erstrecken auf alle Schüler, sondern auch auf das Verhältnis der Lehrer zu den Schülern. Der Lehrer darf nicht den Anspruch auf unbedingte Autorität erheben und darf niemals vergessen, daß ihm ein Gleichberechtigter gegenübersitzt. Er darf es nicht als Belästigung empfinden, wenn er gefragt wird oder ihm Einwürfe gemacht werden, er muß selbst von seinen Schülern lernen, um durch sie erst zu einem guten Lehrer zu werden. Er darf seine wissenschaftliche Überlegenheit nicht überschätzen und nicht betonen, denn erst dadurch wird er ein richtiger Volksbildner, daß er seine Bildungsschätze und noch mehr seine eigene Gedankenarbeit in die Form gießt, welche sie allgemein zugänglich macht. Das Ideal wäre natürlich ein Volksbildungsbetrieb, der dem Seminar- und Laboratoriumsbetrieb an den Hochschulen entspräche, in dem der Schüler weniger belehrt als zum Erarbeiten des Wissens und der Bildung angeleitet wird. Und wo dies möglich ist, sollten Methoden angewendet werden, welche den Kathederton ausschließen.

Selbstverständlich ist es daher eine der schwierigsten Aufgaben, die Lehrer auszuwählen, welche den höchsten Anforderungen entsprechen. Im allgemeinen wird der beste Lehrer derjenige sein, der auch seinerseits sich seine Bildung selbst erarbeitet hat, wie auch an den deutschen Universitäten die Lehrer- und Forschertätigkeit mit Recht in derselben Person vereinigt sind. Wenn aber das Selbstdenken eine der wichtigsten Voraussetzungen ist und der niemals ein guter Lehrer sein kann, der aus drei Büchern einen Vortrag zusammenstoppelt, den er, kurz bevor er vor seinen Hörern steht, mit Mühe zusammengekleistert hat, so muß ihm doch auch die Gabe eignen, vor nicht vorgebildeten Hörern, bei denen er nicht wie an der Universität bestimmte Kenntnisse und Methoden voraussetzen kann, das Wesentliche derart herauszuarbeiten, daß dem Hörer sich einprägt, was demjenigen wertvoll ist, der sich unterrichten will, ohne Spezialist zu werden. Es müssen also in dem volkstümlichen Lehrer zwei Eigenschaften vereinigt sein, die scheinbar aus sehr verschiedenen Wurzeln entspringen. Bei der Auswahl der Lehrer müssen beide geprüft werden. Deshalb ist in dem Organisationsstatut für das Volksbildungswesen zweierlei vorgesehen, einerseits ein demokratischer Aufbau von unten her, der die unmittelbaren Bedürfnisse der Hörerschaft zur Geltung bringt, und andererseits der Einfluß der Hochschulen, welche ihrerseits darauf hinarbeiten müssen, daß jeder Dilettantismus in der Person und in der Sache ausgeschaltet wird. Auf diese Weise soll die Gewähr dafür [S. 21] geschaffen werden, daß der Bund zwischen der Wissenschaft und den breiten Schichten der Bevölkerung noch fester geschlossen wird.

(Wortwahl, Grammatik, Rechtschreibung und Zeichensetzung entsprechen dem Original. Die im Original durch Sperrung hervorgehobenen Wörter wurden kursiv gesetzt. In eckigen Klammern steht die Zahl der jeweiligen Seite des Originaltextes. Offensichtliche Druckfehler wurden berichtigt.)

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