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Zuordnungsleitfaden Fachbereiche

Wir empfehlen Ihnen, vor der Erstellung des Statistischen Leistungsberichtes Folgendes zu beachten:

1. Um eine einheitliche Beurteilung der Quantität der Volkshochschularbeit zu ermöglichen, ist Folgendes zu beachten:

  • Kurse sind im Regelfall pädagogische Veranstaltungen längerer Dauer (mind. 6UE) mit ausgewiesenen Lehrinhalten und Methoden sowie einer begrenzten Zahl von TeilnehmerInnen.
    Die Volkshochschule legt deshalb so großen Wert auf die wesentliche Bedeutung der Kurstätigkeit und auf deren statistische Erfassung, weil Kurse und kursähnliche Veranstaltungen (Seminare, Workshops usw.) seit Beginn der Volkshochschularbeit im Zentrum stehen, ihre Besonderheit ausmachen und sie förmlich definieren.
  • Eine Unterrichtseinheit (UE) dauert mindestens 45 und längstens 50 Minuten.
    Die Unterrichtseinheit (UE) ist die Basis für zwei Kennzahlen, die international üblich und Standard sind und dem Vergleich sowie den Anforderungen des Bundesministeriums dienen:
    1. Unterrichtseinheiten: Die Unterrichtseinheiten werden zuerst pro Kurs berechnet – z.B. ergibt ein Kurs mit 15 Abenden von je 2 mal 45 Minuten (also 2 UE) 30 Unterrichtseinheiten. Die Summe der Unterrichtseinheiten aller Kurse ergibt die gesamten Unterrichtseinheiten einer Volkshochschule.
    2. Teilnahmeeinheiten: Ein Kurs, der an 15 Abenden mit je 2 UE und 18 Teilnahmen (TN) stattfindet, ergibt 540 Teilnahmeeinheiten (15 mal 2 = 30 UE bei 18 TN ergeben 540 TE). Die Summe der Teilnahmeeinheiten aller Kurse ergibt die Teilnahmeeinheiten für eine Volkshochschule.

2. Einzelveranstaltungen (Vorträge und sonstige Veranstaltungen)

  1. Bei Vortragsreihen sind die Anzahl der Vorträge, aus denen die Reihe besteht, und die Anzahl der Teilnahmen an diesen Vorträgen zu zählen.
  2. Sonstige Veranstaltungen sind z.B. Arbeitsgemeinschaften, Fachgruppen, Gruppentage, Austellungen, Führungen, Reisen, Klubs und Seminare – sofern diese Veranstaltungen (mit mindestens sechs Einheiten!) nicht ohnehin als Kurse zu werten sind – sowie Theater- und andere künstlerische Aufführungen u.ä.

3. Projekte und Publikationen

  1. Projekt: Ein Projekt ist ein Vorhaben, das im Wesentlichen durch Einmaligkeit der Bedingungen in ihrer Gesamtheit gekennzeichnet ist, wie z.B.: Zielvorgabe, zeitliche, finanzielle, personelle oder andere Bedingungen, Abgrenzungen gegenüber anderen Vorhaben und projektspezifische Organisation (Definition nach DIN 69901).
  2. Publikationen: Als Publikation wird jedes für die Allgemeinheit erstellte, öffentlich und auf längere Zeit verfügbare Werk gezählt (Bücher, Broschüren mit einer Mindestzahl von 30 Seiten, CDs, DVDs). Kursprogramme zählen nicht als Publikation, für KursbesucherInnen zugängliche Unterrichtsmaterialien hingegen zählen als Publikationen.

4. Beratungen

Beratungen sind Dienstleistungen, die das Angebot von Information und Unterstützung in strukturierter Form zum Ziel haben, damit Einzelpersonen und Gruppen dazu befähigt werden, unabhängig von ihrem Alter und dem jeweiligen Zeitpunkt in ihrem Leben Entscheidungen in Bezug auf ihre Bildungs-, Ausbildungs- und Berufslaufbahn zu treffen und ihren Lebensweg effektiv zu steuern.

Zur Orientierung können vier Schienen der Beratungen unterscheiden werden:

  • Beratung zu Möglichkeiten im formalen System (Nachholen von Bildungsabschlüssen)
  • Beratung über berufliche Optionen und deren Anforderungen
  • Beratung entlang individueller Bildungsbedürfnisse
  • Beratung über die Kurseinstufung

5. Erhebung der Fachbereiche (FB)

Zur Einordnung der Kurse und Einzelveranstaltungen in die verschiedenen Fachbereiche sollen die nachstehenden Beispiele dienen:

FB1. Politik, Gesellschaft und Kultur:

Geschichte / Völkerkunde, Volkskunde, Länderkunde / Medien / Politik /Rechtskunde / Soziologie / Ökonomie / Pädagogik / Kunst, Architektur, Literatur, Musik, Theater, Film / Philosophie, Rhetorik, Psychologie /Persönlichkeitsbildung / Kommunikation, soziale Kompetenz (Alltag und Familie) / Gruppendynamik, Selbsterfahrungsgruppen, Clubs / Religion

FB2. Grundbildung und zweiter Bildungsweg:

Studienberechtigungsprüfung, Hauptschulabschluss, AHS-Matura, Berufsreifeprüfung, Alphabetisierung in der Muttersprache, Rechtschreibung, Lernhilfe, Lehre mit Matura

FB3. Naturwissenschaft, Technik und Umwelt:

Astronomie / Biologie, Botanik, Zoologie / Chemie / Geologie / Mathematik, Statistik / Meteorologie / Mineralogie / Paläontologie / Physik / Technik /Umwelt

FB4. Berufliche und berufsorientierte Bildung:

Betriebswirtschaft / alle kaufmännisch-beruflichen Fächer und alle technisch-beruflichen Fächer / EDV / Kommunikation und soziale Kompetenz, personale Kompetenzen (Beruf)

FB5. Sprachen:

Alle Sprachen (DAF, Gebärdensprache, Alphabetisierung Fremdsprache)

FB6. Kreativität und Gestalten:

Zeichnen und Malen, Werken, Formen, Gestalten (Wohnraumgestaltung, textiles Gestalten etc.) / Musizieren, Theaterspiel, Filmen und Fotografieren /Kochen, Kulinarium / Spiele / Vorbereitung für Freizeitprüfungen

FB7. Gesundheit und Bewegung:

Medizin und Gesundheitsvorsorge, Kosmetik / Ernährung / Tanz / Sport und Gymnastik / Massage, Entspannung / Schwangerschaft und Geburt

Zusätze: Leistungsvereinbarungen etc.

  1. Der Statistische Leistungsbericht kann nur dann als Grundlage für die Beurteilung der VHS-Arbeit und für die Zuteilung von Subventionen verwendet werden, wenn er vollständig erstellt wird.
  2. Der Statistische Leistungsbericht ist von der Volkshochschule bis zu dem vom zuständigen Landesverband festgelegten Termin an diesen einzusenden. Verspätete Einsendung erschwert nicht nur die Erstellung der Statistik der Landesverbände und des Verbandes Österreichischer Volkshochschulen, sondern kann auch zu teilweisem oder völligem Verlust der Subventionen führen.